In einem sogenannten 1. Bauabschnitt wurden im März 1990 insgesamt 58 Parzellen angelegt. Aufgrund der hohen Nachfrage konnte 1998 ein weiterer 2. Bauabschnitt mit 61 Parzellen durch die Stadt erschlossen werden.

Die Anlage verfügt über insgesamt 119 Parzellen mit Parzellenflächen zwischen rund 200 -300 m². Zudem werden immer wieder einzelne Kleingärten frei, die bereits erschlossen und mit einer Gartenlaube bebaut sind.
Der Verein „Freundeskreis der Rollstuhlfahrer Freising e.V.“ besitzt in der Anlage ebenfalls eine Parzelle mit der 2006 neu errichteten Kapelle.





Nach der Definition des Kleingartengesetzes dient der Kleingarten seinen Pächtern zur kleingärtnerischen Nutzung und Erholung.
Die Errichtung einer Gartenlaube (z.B. Angabe über Größe, Bauart) ist im Bebauungsplan der Stadt Freising als auch im Pachtvertrag geregelt. In der Gartenordnung werden die Aufgaben und Auflagen des Kleingartengesetzes für die Kleingärten und die Kleingartenanlage umgesetzt.









